1. Beauftragung einer bautechnischen und bauordnungsrechtlichen Stellungnahme durch das Baurechtsamt der Kommune durch Zusendung
einer Ausfertigung des entsprechenden Bauantrages in unser Trossinger Büro. Die Zusendung gilt als erteilter Auftrag.
2. Überprüfung des Bauantrages auf Vollständigkeit nach LBOVVO. Gegebenenfalls
Unvollständigkeitsmeldung und Nachforderung von zur Beurteilung wichtigen Unterlagen. Die Unvollständigkeitsmeldung durch uns wird nur dann abgegeben, wenn unbedingt weitere Unterlagen zur korrekten Beurteilung
erforderlich sind.
3. Überprüfung des Bauantrages in fachlicher und rechtlicher Hinsicht bezogen auf bauordnungsrechtliche und bautechnische Fragestellungen.
4. Verfassen einer
Stellungnahme mit Hinweisen, Bedingungen und Auflagen, die der Baugenehmigung als qualifizierter Teil beigefügt werden kann.
5. Bei Bedarf Rücksprache mit dem Bauordnungsamt der Kommune. In
Einzelfällen Beratungsgespräche und Baustellenbesuche.
6. Bei Bauherrenfragen zur Klärung direkter Kontakt mit der Bauherrschaft per Telefon, sofern die Fragestellungen nicht durch das Baurechtsamt
selbst geklärt werden können. Dokumentation der Telefonate durch Aktennotizen, die dem Baurechtsamt für die Bauakte vollumfänglich zur Verfügung gestellt werden.
7. Rechnungsstellung auf Grundlage der
tatsächlich in Anspruch genommenen Arbeitszeit mit Angabe von Datum, Zeit des Arbeitsbeginns, Zeit des Arbeitsendes und Angabe der verbauchten Materialien.
Kopien, die für die Arbeit notwendig sind,
werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben und nur im Zusammenhang mit Tätigkeiten für den Zollernalbkreis verwendet. Nach Ablauf einer Frist von spätestens 5 Jahren werden die Kopien zu
vernichtet und im Aktenvernichter zerkleinert. Über alle im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Zollernalbkreis gewonnenen Informationen wird von der Beck Ingenieurkontor GmbH absolutes Stillschweigen und
Vertraulichkeit zugesichert.