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INGENIEURKONTOR GMBH

BRANDSCHUTZINGENIEURWESEN, ARCHITEKTEN, SACHVERSTÄNDIGE

LEISTUNGSBILD “Bauverständiger” nach § 46 LBO für Kommunen

Wesentlicher Arbeitsinhalt ist das Verfassen von Stellungnahmen zu Baugesuchen zu den bauordnungsrechtlichen Zusammenhängen. Hierbei sollen die vorgelegten Planungen insbesondere auf Übereinstimmung mit folgenden beispielhaft genannten Rechtsvorschriften und technischen Regeln geprüft werden: LBO, LBOAVO, ggfs. LBOVVO und allgemeine technische Bauvorschriften (z.B. Ind.BauRL, VStättVO, VkStVO, GVO, DIN-Normen u.ä).

Sollten sich Abweichungen zu den zu prüfenden Rechtsvorschriften ergeben, ist fachlich zu prüfen, ob ggfs. über den § 56 der LBO bzw. den § 31 des Baugesetzbuches befreit werden kann.

In Einzelfällen könnte sich ergeben, dass eine Begutachtung der Bestandssituation vor Ort für die Beurteilung des neu Geplanten notwendig wird. In diesen Fällen würde nach entsprechender Absprache und gesonderter Beauftragung mit dem Baurechtsamt der Kommune eine Objektbegehung durchgeführt. Es wird uns in diesem Falle in Verbindung mit der Auftragserteilung zur Begehung eine entsprechende, schriftliche und gesiegelte Vollmacht zur Durchführung der Begehung erteilt oder der Landkeis stellt einen Mitarbeiter des Baurechtsamtes für die notwendige Begehung ab, um den notwendigen Zutritt des Objektes im Sinne des § 47 Abs. 3 LBO zu gewährleisten.

Manchmal sind ggfs. andere Leistungsbilder erforderlich. Diese könnten z.B. die Brandverhütungsschau nach der VwV „Brandverhütungsschau“,  Beratungen von Bauherren und Architekten oder die Zuarbeit anderer Stellen des Landkreises in bautechnischer Hinsicht umfassen. Für diese Arbeiten gilt allgemein der vereinbarte Stundensatz.

    Sprechstunde

     Ein Mal wöchentlich findet eine Sprechstunde im Rathaus der beauftragenden Kommune nach Erfordernis statt. In der Sprechstunde erfolgt die persönliche Beratung von Bauherren und Architekten zu Bauprojekten oder laufenden Antragsverfahren.

    Abwicklung im Normalfall:

 

    1. Beauftragung einer bautechnischen und bauordnungsrechtlichen Stellungnahme durch das Baurechtsamt der Kommune durch Zusendung einer Ausfertigung des entsprechenden Bauantrages in unser Trossinger Büro. Die Zusendung gilt als erteilter Auftrag.

    2. Überprüfung des Bauantrages auf Vollständigkeit nach LBOVVO. Gegebenenfalls Unvollständigkeitsmeldung und Nachforderung von zur Beurteilung wichtigen Unterlagen. Die Unvollständigkeitsmeldung durch uns wird nur dann abgegeben, wenn unbedingt weitere Unterlagen zur korrekten Beurteilung erforderlich sind.

    3. Überprüfung des Bauantrages in fachlicher und rechtlicher Hinsicht bezogen auf bauordnungsrechtliche und bautechnische Fragestellungen.

    4. Verfassen einer Stellungnahme mit Hinweisen, Bedingungen und Auflagen, die der Baugenehmigung als qualifizierter Teil beigefügt werden kann.

    5. Bei Bedarf Rücksprache mit dem Bauordnungsamt der Kommune. In Einzelfällen Beratungsgespräche und Baustellenbesuche.

    6. Bei Bauherrenfragen zur Klärung direkter Kontakt mit der Bauherrschaft per Telefon, sofern die Fragestellungen nicht durch das Baurechtsamt selbst geklärt werden können. Dokumentation der Telefonate durch Aktennotizen, die dem Baurechtsamt für die Bauakte vollumfänglich zur Verfügung gestellt werden.

    7. Rechnungsstellung auf Grundlage der tatsächlich in Anspruch genommenen Arbeitszeit mit Angabe von Datum, Zeit des Arbeitsbeginns, Zeit des Arbeitsendes und Angabe der verbauchten Materialien.

    Kopien, die für die Arbeit notwendig sind, werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben und nur im Zusammenhang mit Tätigkeiten für den Zollernalbkreis verwendet. Nach Ablauf einer Frist von spätestens 5 Jahren werden die Kopien zu vernichtet und im Aktenvernichter zerkleinert. Über alle im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Zollernalbkreis gewonnenen Informationen wird von der Beck Ingenieurkontor GmbH absolutes Stillschweigen und Vertraulichkeit zugesichert.

 

Bitte setzen Sie sich bei Interesse mit unserem Herrn Andreas Beck direkt in Verbindung. Wir vereinbaren gerne einen Termin mit Ihnen und stellen uns vor und nennen Ihnen entsprechende Referenzen.

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