1. Beauftragung einer brandschutztechnischen Stellungnahme durch das Baurechtsamt des Landkreises durch Zusendung einer
Ausfertigung des entsprechenden Bauantrages in unser Trossinger Büro. Die Zusendung gilt als erteilter Auftrag.
2. Überprüfung des Bauantrages auf Vollständigkeit nach LBOVVO in brandschutztechnischer
Hinsicht. Gegebenenfalls Unvollständigkeitsmeldung und Nachforderung von zur Beurteilung wichtigen Unterlagen. Die Unvollständigkeitsmeldung durch uns wird nur dann abgegeben, wenn unbedingt weitere Unterlagen zur
korrekten Beurteilung erforderlich sind.
3. Überprüfung des Bauantrages in fachlicher und rechtlicher Hinsicht bezogen auf brandschutztechnische Fragestellungen.
4. Verfassen einer
Stellungnahme mit Hinweisen, Bedingungen und Auflagen, die der Baugenehmigung als qualifizierter Teil beigefügt werden kann.
5. Bei Bedarf Rücksprache mit dem Bauordnungsamt des Landkreises. In
Einzelfällen Beratungsgespräche und Baustellenbesuche.
6. Bei Bauherrenfragen zur Klärung direkter Kontakt mit der Bauherrschaft per Telefon, sofern die Fragestellungen nicht durch das Baurechtsamt
selbst geklärt werden können. Dokumentation der Telefonate durch Aktennotizen, die dem Baurechtsamt für die Bauakte vollumfänglich zur Verfügung gestellt werden.
7. Rechnungsstellung auf Grundlage der
tatsächlich in Anspruch genommenen Arbeitszeit mit Angabe von Datum, Zeit des Arbeitsbeginns, Zeit des Arbeitsendes und Angabe der verbauchten Materialien.