BIK GMBH
KOMMUNEN
Auftraggeber privat
Wer-Wo-Wie-Was
NACHWEISE
REFERENZEN
IMPRESSUM
 

INGENIEURKONTOR GMBH

BRANDSCHUTZINGENIEURWESEN, ARCHITEKTEN, SACHVERSTÄNDIGE

LEISTUNGSBILD “Brandschutztechnische Stellungnahmen” für Landratsämter

Wesentlicher Arbeitsinhalt ist das Verfassen von Stellungnahmen zu Baugesuchen in Hinblick auf Sicherheitstechnik und baulichen Brandschutz. Hierbei sollen die vorgelegten Planungen insbesondere auf Übereinstimmung mit folgenden beispielhaft genannten Rechtsvorschriften und technischen Regeln geprüft werden: LBO, LBOAVO, ggfs. LBOVVO und allgemeine technische Bauvorschriften (z.B. Ind.BauRL, VStättVO, VkStVO, GVO, DIN-Normen u.ä).

Sollten sich Abweichungen zu den zu prüfenden Rechtsvorschriften ergeben, ist fachlich zu prüfen, ob ggfs. über den § 56 Abs. 1 der LBO die entsprechende Abweichung durch andere brandschutz- oder sicherheitstechnische Maßnahmen kompensiert werden kann. Entsprechende Vorschläge sind zu erstellen

    In Einzelfällen könnte sich ergeben, dass eine Begutachtung der Bestandssituation vor Ort für die Beurteilung des neu Geplanten notwendig wird. In diesen Fällen würde nach entsprechender Absprache und gesonderter Beauftragung mit dem Baurechtsamt des Landkreises eine Objektbegehung durchgeführt. Es wird uns in diesem Falle in Verbindung mit der Auftragserteilung zur Begehung eine entsprechende, schriftliche und gesiegelte Vollmacht zur Durchführung der Begehung erteilt oder der Landkeis stellt einen Mitarbeiter des Baurechtsamtes für die notwendige Begehung ab, um den notwendigen Zutritt des Objektes im Sinne des § 47 Abs. 3 LBO zu gewährleisten.

    Auch sind in Einzelfällen ggfs. andere Leistungsbilder erforderlich. Diese könnten z.B. die Brandverhütungsschau nach der VwV „Brandverhütungsschau“,  Brandschutztechnische Beratungen von Bauherren und Architekten oder die Zuarbeit anderer Stellen des Landkreises in brandschutztechnischer Hinsicht umfassen. Für diese Arbeiten gilt allgemein der vereinbarte Stundensatz.

    Abwicklung im Normalfall:

 

    1. Beauftragung einer brandschutztechnischen Stellungnahme durch das Baurechtsamt des Landkreises durch Zusendung einer Ausfertigung des entsprechenden Bauantrages in unser Trossinger Büro. Die Zusendung gilt als erteilter Auftrag.

    2. Überprüfung des Bauantrages auf Vollständigkeit nach LBOVVO in brandschutztechnischer Hinsicht. Gegebenenfalls Unvollständigkeitsmeldung und Nachforderung von zur Beurteilung wichtigen Unterlagen. Die Unvollständigkeitsmeldung durch uns wird nur dann abgegeben, wenn unbedingt weitere Unterlagen zur korrekten Beurteilung erforderlich sind.

    3. Überprüfung des Bauantrages in fachlicher und rechtlicher Hinsicht bezogen auf brandschutztechnische Fragestellungen.

    4. Verfassen einer Stellungnahme mit Hinweisen, Bedingungen und Auflagen, die der Baugenehmigung als qualifizierter Teil beigefügt werden kann.

    5. Bei Bedarf Rücksprache mit dem Bauordnungsamt des Landkreises. In Einzelfällen Beratungsgespräche und Baustellenbesuche.

    6. Bei Bauherrenfragen zur Klärung direkter Kontakt mit der Bauherrschaft per Telefon, sofern die Fragestellungen nicht durch das Baurechtsamt selbst geklärt werden können. Dokumentation der Telefonate durch Aktennotizen, die dem Baurechtsamt für die Bauakte vollumfänglich zur Verfügung gestellt werden.

    7. Rechnungsstellung auf Grundlage der tatsächlich in Anspruch genommenen Arbeitszeit mit Angabe von Datum, Zeit des Arbeitsbeginns, Zeit des Arbeitsendes und Angabe der verbauchten Materialien.

     

    Kopien, die für die Arbeit notwendig sind, werden vertraulich behandelt und nicht an Dritte weitergegeben und nur im Zusammenhang mit Tätigkeiten für den Zollernalbkreis verwendet. Nach Ablauf einer Frist von spätestens 5 Jahren werden die Kopien zu vernichtet und im Aktenvernichter zerkleinert. Über alle im Zusammenhang mit der Tätigkeit für den Zollernalbkreis gewonnenen Informationen wird von der Beck Ingenieurkontor GmbH absolutes Stillschweigen und Vertraulichkeit zugesichert.

 

Bitte setzen Sie sich bei Interesse mit unserem Herrn Andreas Beck direkt in Verbindung. Wir vereinbaren gerne einen Termin mit Ihnen und stellen uns vor und nennen Ihnen entsprechende Referenzen.

ZURÜCK

[BIK GMBH] [KOMMUNEN] [Auftraggeber privat] [Wer-Wo-Wie-Was] [NACHWEISE] [REFERENZEN] [IMPRESSUM]