Gerade der Bedarf an Bauverständigentätigkeiten ist durch die Novelle der LBO im März 2010 erheblich zurückgegangen. Zukünftig
gibt es das vereinfachte Genehmigungsverfahren und das Kenntnisgabeverfahren, in dem die Bauordnungsämter bauordnungsrechtliche Sachverhalte gar nicht mehr prüfen und daher auch das Vorhalten von entsprechenden
Fachleuten in den Behörden objektiv keinen Sinn mehr macht. Trotzdem muss gemäß § 46 LBO jeder unteren Baurechtsbehörde mindestens eine Person angehören, die erfolgreich Architektur oder Bauingenieurwesen studiert hat.
Dies bedeutet praktisch, dass zwar der Verfahrensweg für den Bauherrn vereinfacht und verbilligt, den Baurechtsbehörden bei gleichbleibendem Personalaufwand jedoch ein geringeres Gebührenaufkommen zugemutet wurde.
Hier kann Outsourcing eine sinnvolle Alternative bei der anstehenden Neubesetzung von Stellen sein. Im Schnitt fällt gerade mal die Hälfte der sonst entstehenden Personalkosten in Form von Honoraren an, wenn eine
Bauverständigenstelle outgesourct wird, da wir natürlich nur nach Aufwand bezahlt werden. Auch die leidigen Ausfallzeiten durch Babyjahre u.ä. können so elegant überbrückt werden. Aufgrund unserer jahrelangen
Berufspraxis und unseres fundierten Know-Hows können wir Ihnen zusätzlich eine aussergewöhnlich hohe Qualität unserer entsprechenden Leistungen zusichern. Wir verstehen unser Geschäft und sind keine Anfänger.
Ihre Verwaltung soll flexibel werden und Geld sparen? Reden Sie mit uns! Wir machen Ihnen gerne ein Angebot.
Es gibt im Übrigen auch andere Bereiche, wo Outsourcing Sinn macht. So unterstützen wir beispielsweise einen
Landkreis bei der Prüfung der eingehenden Baugesuche hinsichtlich des vorbeugenden, baulichen Brandschutzes und der Sicherheitstechnik. Durch Änderung der personalrechtlichen Voraussetzungen sind die Kreisbrandmeister,
die sonst teilweise diese Aufgabe wahrgenommen haben, keine Ehrenbeamte mehr und haben daher durch die mittlerweile stattfindende Anrechnung der Wochenenddienste bei der Feuerwehr auf dem Arbeitszeitkonten nicht mehr
genügend Dienstzeit übrig, um diese Aufgaben noch zu erfüllen. Outsourcing kann auch diese Lücken sinnvoll und effizient füllen.
Als studierte Brandschutzingenieure und Architekten bringen wir auch in diesem Bereich
das notwendige Rüstzeug mit, um stichhaltige Prüfungen und Beratungen durchzuführen und Entscheidungen im Sinne des öffentlichen Interesses, der jeweiligen Bauherrschaft sowie last but not least der Sicherheit
herbeizuführen.
Wir beraten Sie diesbezüglich jederzeit gerne!
Bei den im folgenden aufgeführten Links sind die von uns entsprechend angebotenen Leistungsbilder aufgeführt. Es besteht jeweils die Möglichkeit einer
Abrechnung nach Aufwand oder auch die eines Pauschalvertrages.